Christopher Hellmann
dasKUNSTLABOR mappenkurse
Zum Kosef 71
33165 Lichtenau

+49 (0) 176 209 371 47
hellmann@daskunstlabor.de

AGB /

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Kursen zur Studienvorbereitung für die Aufnahme zu Kunst- bzw. Designstudiengängen an Fach-/ Hochschulen und Kunstakademien

§ 1: Geltungbereich

Die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dasKUNSTLABOR/Christopher Hellmann, Zum Kosef 71 in 33165 Lichtenau (im Folgenden: dasKUNSTLABOR) und den Teilnehmern der durch dasKUNSTLABOR veranstalteten Kursen und Workshops zur Prüfungsvorbereitung für die Aufnahme zu Kunst- bzw. Designstudiengängen an Fach-/ Hochschulen und Kunstakademien (im Folgendem: Teilnehmer).

Bestandteile des Vertrages mit dem Teilnehmer sind das von beiden Parteien unterzeichnete Anmeldeformular sowie die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen.

§ 2: Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Teilnahme an Kursen veranstaltet durch dasKUNSTLABOR kommt erst zustande, wenn beide Parteien das Anmeldeformular unterzeichnet haben und dasKUNSTLABOR durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Der Teilnehmer kann das unterzeichnete Anmeldeformular per Post oder eingescannt per E-Mail an dasKUNSTLABOR übersenden. dasKUNSTLABOR bestätigt die Anmeldung durch Übersendung einer mit Unterschrift des Inhabers versehenen Ausfertigung des Anmeldeformulars per Post oder eingescannt per E-Mail.

§ 3: Ausbildungsziel

Das Bildungsangebot dient der Vorbereitung einer Bewerbung zur Aufnahme eines Studiums an Fachhochschulen, Hochschulen und Kunstakademien für die Fachrichtungen Kommunikationsdesign, Illustration, Produktdesign, Transportationdesign, Modedesign, Bühnenbild, Kostümbild, Architektur, Innenarchitektur, Interiordesign, Freie Kunst und Kunsterziehung – bzw. der generellen Orientierung bezogen auf einen der o.g. Fachbereiche.

Das Ausbildungsziel ist, den Teilnehmer in seiner künstlerischen/gestaltenden Tätigkeit Gewissheit und Sicherheit erlangen zu lassen und ihn darin zu unterstützen, eine konstruktive und kontinuierliche Arbeitshaltung zu entwickeln.

Ferner soll der Teilnehmer das Handwerkzeug sowie Kriterien der Bewertung und Selbsteinschätzung gewinnen, die ihn befähigen, ohne weitere Hilfestellungen in eigenständiger Tätigkeit den Weg seiner Bewerbung zu verfolgen.

Das Ziel besteht nicht darin, vordergründig "irgendwie irgendeine Mappe mit 20 Arbeitsproben" in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum fertig zu stellen.

Abhängig von den Vorkenntnissen und den bildnerischen Fähigkeiten und der Mitwirkungsleistungen des einzelnen Teilnehmers ist eine zielgerichtete Betreuung im Sinne einer erfolgversprechenden Erstellung einer Bewerbungsmappe, Hausaufgabe o.ä. nicht ausgeschlossen.

Bestandteile der gemeinsamen Arbeit mit den Teilnehmern bzw. der individuell ausgerichteten Betreuung der Studienbewerber können sein:

- Sichtung und Evaluation der bisherigen Arbeiten

- Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils

- Reflektion des Studienwunsches/der Auswahl der Hochschule

- Erfassung der erforderlichen Aufnahmebedingungen

- Entwicklung individueller Aufgabenstellungen im Hinblick auf die Bewerbung

- Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten und Gestaltungsgrundlagen

- Kritische Auseinandersetzung mit eigenen Arbeiten und denen anderer TN

- Ggf. Erstellung einer Bewerbungsmappe

- Ggf. Erstellung einer Hausaufgabe (Aufnahmeprüfung)

- Ggf. Vorbereitung auf die Eignungsprüfung


Neben den täglich stattfindenden Gruppenbesprechungen und Korrekturen erfolgt die Betreuung in Form von Einzelkonsultationen, die sich in ihrem Umfang am Gesprächs- bzw. Beratungsbedarf der einzelnen Teilnehmer ausrichten.
Der Teilnehmer erhält an der Ausbildungsstätte die Möglichkeit, Arbeiten für seine Bewerbungsmappe anzufertigen und wird bei dieser Tätigkeit von Christopher Hellmann als Dozenten betreut und begleitet. Die Veranstaltungen haben den Charakter eines Workshops.

Der zugesicherte Umfang der Betreuung umfasst min. 20 Stunden pro Woche.

dasKUNSTLABOR schuldet keine Erfolgsgarantie zur Aufnahme für die von dem Teilnehmer gewählte Fachrichtung an einer Fach-/Hochschule oder Kunstakademie.

§ 4: Vertragslaufzeit

Die Dauer der Teilnahme ist auf den vertraglich festgelegten Zeitraum von 14 Tagen befristet.
Die Teilnehmer können die Dauer ihrer Teilnahme verlängern soweit Kapazitäten vorhanden sind.


§ 5: Unterrichts- bzw. Betreuungszeiten

Der Unterricht bzw. die Betreuung durch den Dozenten erfolgt in der Gruppe Montags bis Freitags von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, vorbehaltlich anderer Absprachen mit der Gruppe.
In der übrigen Zeit stehen den Teilnehmern während ihres Aufenthaltes (inkl. der Wochenenden) die Arbeitsräume rund um die Uhr uneingeschränkt zur Verfügung.
Einzelbesprechungen finden in Absprache mit den Teilnehmern ggf. auch des nachmittags statt.

§ 6: Ausbildungsstätte und Hausordnung

Die Ausbildung findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Atelierhauses dasKUNSTLABOR – Zum Kosef 71 in 33165 Lichtenau – statt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die spätestens bei Anreise ausgehändigte „Gebrauchsanweisung für dasKUNSTLABOR“, die eine Hausordnung darstellt, einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann Schadensersatzansprüche auslösen oder zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund führen.

§ 7: Kursgebühren / Fälligkeit / Verzug

Die Höhe der Kursgebühren ist dem Anmeldeformular zu entnehmen.
Die Kursgebühren von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit: § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.

Kosten für Materialien, Literatur und ergänzende Angebote (Aktzeichenkurse, Exkursionen) sind in den Kursgebühren nicht enthalten.

Die Kursgebühr ist nach der Bestätigung der Anmeldung, spätestens aber bis 21 Tage vor Kursbeginn fällig und wird vom Teilnehmer überwiesen.

Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.


§ 8: Kündigung / Stornierung / Vertragslaufzeit

Nach der Anmeldung zum jeweiligen Kurszeitraum ist eine Stornierung nur bis vier Wochen vor Beginn des Ausbildungsvertrages möglich. Bei der Stornierung bis sechs Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr, bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Kursbeginn 75 % der Kursgebühr zu bezahlen.
Bei einer Stornierung von weniger als vier Wochen vor Kursbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen.

Sollte der Teilnehmer jedoch einen Ersatzteilnehmer zur Verfügung stellen, entfallen diese Zahlungspflichten.

Kündigung und Stornierung bedürfen stets der Schriftform.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (zum Beispiel bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

§ 9: Absage des Kurses durch dasKUNSTLABOR

Ist die Durchführung des jeweiligen Kurses aufgrund höherer Gewalt, wegen dauerhafter Verhinderung des Dozenten, wegen Störungen an der Veranstaltungsstätte oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, wird dasKUNSTLABIOR die Teilnehmer umgehend informieren.

Absagen wegen zu geringer Teilnehmerzahl dürfen erfolgen, wenn für den jeweiligen Kurs weniger als 3 verbindliche Anmeldungen bzw. wirksame Verträge geschlossen wurden.
Die bereits entrichtete Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet.
dasKUNSTLABOR verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

§ 10: Haftung / Schadensersatz

Die nachstehenden Regelungen beziehen sich auf sämtliche Schadensersatzansprüche der Teilnehmer, egal aus welchem Grund.
dasKUNSTLABOR haftet in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf seiner eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
dasKUNSTLABOR haftet für sonstige Schäden, die auf seiner eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
Für die verbleibenden Schäden haftet dasKUNSTLABOR bei jeder schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten.
Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
dasKUNSTLABOR haftet in vollem Umfang bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen. Im Übrigen ist die Haftung durch dasKUNSTLABOR ausgeschlossen.
Ein Mitverschulden des Teilnehmers infolge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen ist dem Teilnehmer anzurechnen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinn vorstehender Regelung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und diese durch dasKUNSTLABOR aufnehmen zu lassen, sodass dasKUNSTLABOR möglichst frühzeitig informiert ist und erforderlichenfalls gemeinsam mit dem Teilnehmer Schadensminderung betreiben kann. Ein Verstoß gegen diese Informationspflicht kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruches führen.

§ 11: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch dasKUNSTLABOR anerkannt sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer lediglich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 12: Schriftform

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Alle Rechte vorbehalten. dasKUNSTLABOR mappenkurse | Impressum | AGB | Datenschutz | Kontakt